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Die ältesten Bürgerlisten Bornas

Ein Beitrag von Annemarie Engelmann

Die ältesten Steuerlisten Bornas, die zugleich die Qualität von Bürgerlisten besitzen, finden sich in den Jahrrechnungen des Rates der Stadt aus den Jahren 1522 und 1523. Die einstige Stadtarchivarin Annemarie Engelmann befasst sich seit Jahrzehnten mit diesen wertvollen Quellen zur Stadtgeschichte, die im Archiv der Stadt Borna vergleichsweise dicht überliefert sind, so aus den Jahren 1514, 1522 und 1523, 1528, 1530, 1533, 1535 und 1536, 1538 und 1539 sowie 1554-1800; von den ältesten Rechnungen existieren auch digitale Kopien.

Der hier veröffentlichte Beitrag von Annemarie Engelmann erschien bereits 2018 unter dem Titel “Bürgerschaft und Rat zu Beginn der Reformationszeit” als erster Teil des Beitrages “Wendejahre in Borna 1510-1530”, publiziert in Band 7 (Borna in der Reformationszeit) der Schriftenreihe des Museums der Stadt Borna, dort S. 16-21.1 Für diesen Beitrag wurde der Text von 2018 um einige Angaben erweitert, von der Autorin zuletzt durchgesehen am 21. Dezember 2022.

Bürgerschaft und Rat zu Beginn der Reformationszeit

Die Bornaer Bürger

… so berichten es die Chronisten, hatten sich schon sehr früh einen evangelischen Prediger gewünscht, den sie durch Luthers Vermittlung 1519 in der Person des Magisters Wolfgang Fuß (Fusius) erhielten. „Die Bornaer Bürger“ – das waren genau 127 Hausbesitzer in der Innenstadt und etwa 10-12 so genannte Gemeine Bürger ohne Hausbesitz. Ihre Namen sind in den Jahrrechnungen des Rates von 15222 und 15233 sowie in einzelnen Einträgen des Zweiten Stadtbuches von Borna, 1518-1547,4 überliefert.

Wer regierte die Stadt? Der Rat der Stadt bestand aus 24 Personen, die als Patrizier durch Familientradition in den Rat hineingewachsen waren oder als zugezogene Bürger mit Rang und Ansehen berufen wurden. Der Bürgermeister und sieben Beisitzer, auch Ratsfreunde genannt, bildeten jeweils für ein Jahr den Sitzenden Rat. Die übrigen Ratsherren pausierten in dieser Zeit, schließlich arbeiteten sie – bis auf einige Vergünstigungen – ehrenamtlich und hatten ihre eigenen Geschäfte zu besorgen. Jährlich musste die Namenliste des neuen Rates in der kurfürstlichen Kanzlei vorgelegt werden, wobei ihre Bestätigung nicht grundsätzlich sicher war. Auch der Geleitsmann konnte seine Bedenken gegen eine einzelne Ernennung durchsetzen, wie es z.B. 1523 einmal der Fall war. — Über besonders wichtige Angelegenheiten der Stadt berieten der gesamte 24köpfige Rat und die  Vertreter der Stadtviertel gemeinsam. Letztere waren jeweils ein „Hauptmann“ mit zwei Nachbarn. Die Hauptleute5 erscheinen später unter der Bezeichnung Viertelsmeister.

Ein solches wichtiges Ereignis für die Stadt war beispielsweise der Erwerb des Patronatrechtes über die Kirche mit Pfarrei und Schule im Jahre 1522. Nachdem am 17. März 1522 in Eilenburg vor den kurfürstlichen Räten der entsprechende Vertrag zwischen dem Kloster Pegau und der Stadt Borna geschlossen worden war, fand am 31. März 1522 in Borna die eigentliche Übergabe statt in Anwesenheit von mehreren Zeugen, Abgesandten des Klosters und 20 Vertretern der Stadt, die alle im Stadthandelsbuch6 mit Namen genannt sind. Es waren

in Gegenwart des Ehrbarn vnd wohlgeachten Michel von der Strassen, die Zeit Geleitsmann, [der Bürgermeister] Hans Ortell, [Stadtrichter] Hans Hilbrant, [die Ratsfreunde] George Ochlichen, Thomas Bretschneider, Nisius Schlichter, Urban Jost, Blesing Gerber und Hans Schwartze, … [und] die Hauptleute samt ihren Nachbarn von der Gemeinde.

Diese am 31. März 1522 anwesenden „Hauptleute samt ihren Nachbarn von der Gemeinde“, sind genau in der Reihenfolge ihrer Stadtviertel aufgeführt, wie sich an Hand der Geschosslisten in der Jahrrechnung nachweisen lässt: Für das „Reiche“ Viertel: Valten Dorn, Valten Honstat, Greger Schmid; für das Altenburgische Viertel: George Schuster, Peter Babst, Mauricius Scheller; für das Pegische (Pegauer) Viertel: Michell Schneider, Gangolff Frobergk, Valentin Landau; für das Roßmarsche Viertel: Blesing Roder, Nickell Wonicker, Peter Gabriell. — Die Viertel wurden vom Markt aus eingeteilt: Zum Reichen Viertel gehörten die beiden Gebäude an der Ostseite des Marktes (heute Markt 12 und 13) und die Reichsstraße bis zur Brauhausgasse. Das Altenburgische Viertel bestand aus dem Bereich „hinterm Rathaus“ ab Brauhausgasse 1 bis zum Blauen Hecht und zum Altenburger Tor. Zum Pegischen Viertel zählten die Gebäude von Markt 3 an (heute Sparkasse) in nördlicher Richtung bis zum Pegauer Tor, Brühl und zurück zum Markt bis Haus Markt 9 (Stadtschreiber Landau!). Das Roßmarsche Viertel umfasste die Gebäude Markt 10 und 11, die Kirchstraße, den Kirchplatz und die Roßmarktsche Straße (innerhalb der Stadtmauer) bis zum Winkel Kirchstraße 2.

Auf rund 80 Wohngebäuden lag das Recht zum Bierbrauen. Ihre Zahl wechselte, da das Braurecht mit Genehmigung des Rates von einem Haus auf ein anderes käuflich übertragen werden konnte. Auf manchen Gebäuden lagen deshalb mehrere „Biere“, d.h. ihre Besitzer durften mehrmals im Jahr brauen. Die Reihenfolge zur Nutzung des städtisch betriebenen Brauhauses wurde ausgelost.

Die Gemeinen Bürger

Nicht eindeutig zu erfassen ist der Status der so genannten Gemeinen Bürger. Sie zahlten halbjährlich einen feststehenden Betrag von 3 bzw. 6 Groschen als „Geschoss“ an die Stadt. Sie hatten keinen Hausbesitz, sondern lebten als Mieter in der Stadt oder hatten Besitz außerhalb der Stadtmauer, z.B. Peter Obleter, Jacuff Schults; waren Anwärter für den Kauf eines Hauses, z.B. 1514 Paul Am Ende, 1523 Reichart Stapff; besaßen Meisterrecht, ohne in der Stadt zu wohnen, z.B. 1523 Gangolff Moller und Bastian Moller; oder hatten sich aufs Altenteil zurückgezogen, z.B. Bürgermeister Christoff Petzschler 1522. Von einem „Gemeinen Bürger“ mit Familiennamen Tzschautz ist bekannt, dass er für mancherlei städtische Bauaufgaben herangezogen wurde, so z.B. für Zimmerarbeiten, zum Dachdecken an der Schäferei, für Wegebau oder ähnliche Tätigkeiten. Möglicherweise handelte es sich bei ihm um den angestellten Stadtknecht, denn dessen Name wird unter den Ausgaben für Gesindelohn nicht genannt.

Die Hausgenossen

In Bürgerhäusern lebten 1522/1523 als Hausgenossen insgesamt etwa 10-20 Menschen, meist wohl Dienstboten, Knechte und Mägde. Sie zahlten jährlich als ledige Person 3 Groschen Geschoss, als Verheiratete 6 Groschen. Sie wurden meist nur mit ihrem Rufnamen eingetragen.

Bewohner “Vor der Stadt”

Außerhalb der Stadtmauern, aber in ihrem Stadtrechtsbereich, dem so genannten Weichbild, wohnten 1522/1523 etwa 20-25 zinspflichtige Personen. Ihre Zahl ist nicht genau festzustellen, da bei ihren Zinsabgaben oft der Grund nicht genannt wird. 1½ Groschen Geschoss können sowohl Abgabe vom Sitz, d.i. ein Grundstück mit Wohnhaus, als auch von einem Stück Acker oder einem Garten bedeuten. An der Ostseite der Stadt befanden sich auch mehrere bewohnte Scheunen mit unterbautem Keller. So ist z.B. zu verfolgen, dass zum Steuertermin Walpurgis (1. Mai) 1522 der Geistliche Benedix Hilbrant einen Groschen Geschoss zahlte von einem Hause, dessen vorheriger Besitzer Hase hieß: Her Benedix Hilbrant von Hasen hause. Ein halbes Jahr später zahlte dann diesen Groschen die Köchin des Benedix Hilbrant: vom Hause, das etwan (früher) eine Scheunenstätte des Hase gewesen war.

Vor der Stadt hatte der Abdecker (Schinder) Heinz Zacharias seinen Sitz, für den er halbjährlich 3 Groschen Geschoss entrichtete. Über die Stelle seines Gehöfts, Schindstatt genannt, rollt seit fast 170 Jahren der Straßenverkehr am unteren Ende der Grimmaer Straße.

Auch der Besitzer der Holzmühle (Name nicht genannt) leistete in der Rubrik „Vor der Stadt“ Abgaben, woraus sich ergibt, dass damals die stadtnahen Bereiche vor den vier Toren zur Vorstadt gerechnet wurden, nicht nur die Roßmarsche und die Reiche Vorstadt außerhalb des Roßmarschen bzw. des Reichstores. 

Das kleine Dorf Gnandorf mit seinen 14-15 Wohnstätten, aber mit einer ausgedehnten Feldflur, gehörte seit 1494 der Stadt Borna als Ratsdorf. — Die eng beieinander liegenden Dörfer Altstadt Borna und Wenigborna hatten einen besonderen Rechtsstatus. Sie unterstanden dem Amt Borna in der Person des Geleitsmannes und sind an anderer Stelle zu betrachten.

Die folgenden Namenlisten der Bürger bieten nur einen begrenzten Einblick in die Forschungsmöglichkeiten innerhalb unserer städtischen Archivalien. Soziale Zusammenhänge, die wirtschaftliche Struktur der Stadt, ihre Einnahmen und Ausgaben, die Funktionen des Stadtgerichts und viele andere Details des Lebens in unserer kleinen Stadt in den ersten Jahrzehnten der Reformationszeit können aus den Jahrrechnungen des Rates erschlossen werden. Sie bilden neben weiteren Quellen einen breiten Fächer von Informationen im Anschluss an die naturgemäß schlaglichtartigen Fakten der Einzelurkunden.7


Ratsherren und Bürgervertreter von 1514

Quelle: Die in der Jahrrechnung 15148 mit dem Vermerk „vacat“  für Steuererlass in der Geschoss-und-Zins-Liste bezeichneten Bürger.

Die Abkürzung gr = Groschen wird hier und in nachfolgenden Tabellen verwendet.

Haus Bürger Geschoss- und Zins-Ansatz halbjährlich 
12 Greg(or) Kaurbach 18 gr
28 Mauricius Scheller 24 gr
42 Greg(or) Nether 24 gr
48 Marcus Pfluckritt(er) 30 gr
52 Veit Schmidt 27 gr
62 Blesius Gerber 18 gr
96 Hans Francze   gr (besitzt ein nicht brauberechtigtes Haus)
124 Simon Kracz 30 gr
126 Matts Hilbrant 30 gr
Gemeine Bürger mit Steuererlass, Bürgervertreter als „Nachbarn“
Andres Nebell 3 gr
Urban Scheibe 3 gr
George Fuchs 3 gr
Hans Friderich 6 gr
Paull Meyninge (später Menge/Mende/Am Ende) 6 gr
Hans Freibergk 6 gr

Ratsherren von 1518

Quelle: Einzelne Einträge im Zweiten Stadtbuch 1518-1547.9

Bürgermeister:
Cristoff Petzschler

Bürgervertreter:
Simon Kratz; Peter Hoffmann; Valentin Landaw.

Ratsherren von 1520  (der erweiterte Rat)

Quelle: Einzelne Einträge im Zweiten Stadtbuch 1518-1547.10 

Bürgermeister:
Christoff Petzschler; Simon Kratz; Peter Hoffemann. 

Richter:
Hans Ortl; Hans Hildebrand; Greger Nether.
 

Ratsherren als Zeugen:
Thomas Bretschneider; Matts Hilbrant; Jorge Ochlichen; Greger Kaurbach; Nickel Ruling; Veit Schmidtt; Paul am Ende; Marcus Pflugritter; Thomas Honstad.

Ratsherren von 1521  

Quelle: Verschiedene Einträge im Zweiten Stadtbuch 1518-1547.11

Bürgermeister:
Peter Hoffemann.

Richter:
Hans Ortel.

Ratsherren als Zeugen:
Marcus Pflugritter; Hans Otto; Merten Heinick; Veit Kirchoff; Blesing Müller.

Ratsherren von 1522  

Quelle: Jahrrechnung 1522 des Ehrsamen Hans Ortel, Bürgermeister12

Bürgermeister:
Hans Örtel. 

Richter:
Hans Hilbrant. 

Beisitzer:
George Ochlichen, Blesius Gerber, Thomas Bretschneider, Dionisius Schlichter, Urban Jost, Hans Schwartz. 

Ratsherren von 1523  

Quelle: Jahrrechnung 152313

Bürgermeister:
Marcus Pflugritter. 

Ratsfreunde:
Greger Nether, Hans Otto, Veid Schmid, Hans Frantze, Greger Kaurbach, Nickel Ruling, Paul Am Ende. 

Namen der Hausbesitzer 1522/23 und ihre Gewerbe

Quelle: Jahrrechnungen 1522 und 152314 sowie anteilig Zweites Stadtbuch.15 — Unter dieser Tabelle die Erläuterungen dazu.

Lfd. Nr. Name Vorname Namenvarianten Bankzins Walkmühle/Gerbhäuser Funktion
1 Am Ende Pawel Ratsfreund 1523
2 Geleitsmann, (der) [Michael von der Straßen]16
3 Fromeltin (f.) Baltzer Frommelt, Frommolt
4 Richter Jocuff
5 Jhanin (f.)
6 Godder Hanns
7 Demut Hanns Bankzins 15 gr Nutzung der Walkmühle
8 Gerber, (der) Jurge Bankzins Gerbehaus
9 Zciche Benedix Bankzins
10 Ruling Nickel Rulick, Rülick Ratsfreund 1523
11 Schmid, (der) Philip
12 Nether Hanns
13 Schlichter Dionisius Bankzins Beisitzer 1522
14 Kaurbach17 Gregor Bankzins Ratsfreund 1523
15 Wunicker Wolff Bankzins ⅓ Gerbehaus
16 Wagener Hanns
17 Wonicker Urban Wunicker, Wüncker Bankzins
18 Hilbrandin (f.) Frantz
19 Ochlichen Jorge Beisitzer 1522
20 Otto Hanns Ratsfreund 1521, 1523
21 Dornn Valten Hauptmann 1522
22 Honstat Valten Hohnstatt Bankzins Nachbar 1522
23 Kovman Andres Kaufmann
24 Neideck Bartell
25 Francke Greger Schmid Nachbar 1522
26 Schreyn (f. oder Plural) Gallus Schrey Bankzins ½ Gerbhaus18
27 Müller Greger
28 Wildenhainin (f.) Churt Bankzins
29 Ruling Jorge Rulick, Rülick
30 Jhenichen Jlgen
31 Keill Hanns
32 Karissin (f.)
33 Richter Blesius
34 Scheibe Benedix Bankzins
35 Weber Merten
36 Schuster Jorge Bankzins ⅓ Gerbehaus Hauptmann 1522
37 Schwartze Hanns Bankzins Beisitzer 1522
38 Bornichen Kilian Börnchen
39 Babstin (f.) Peter Peter B. Nachbar 1522
40 Schuster Jacoff
41 Meideborn Lucas
42 Scheller Mauricius Nachbar 1522
43 Zimmermann, (der?) Nickell
44 Luntze Conrad
45 Frobergk Steffan Forberg
46 Koler (Köler) Urban Bankzins 10 gr Walkmühle
47 Müller Jorge
48 Haubolt Veid Bankzins 41 gr Walkmühle
49 Teilmann Benedix
50 Fuchs Jocuff Gasthofbesitzer [Hecht]
51 Schindeler Caspar Gasthofbesitzer [Drei Schwanen]
52 Schmid, (der) Veid Ratsfreund 1523
53 Keill Jurge Bankzins
54 Pardeck Heinrich
55 Grech Galle (Gallus)
56 Pusch19 Urban Ratsfreund 1521
57 Quelmaltz Blesius
58 Linsin, die Galle (Gallus) [Frau oder Witwe des Gallus Linse], die Gallinsin Bankzins 4 gr Walkmühle
59 Vrisch Mats Frisch
60 Müller Blesius Bankzins Ratsfreund 1521
61 Eberth Valten
62 Nether Greger Ratsfreund 1523
63 Ortl Andres Örtel
64 Demut Andres
65 Treter Sebalt später: Tretbar
66 Paull Jocuff Bankzins
67 Schrotichen Paul Schröter Bankzins 15 gr Walkmühle
68 Fritzsche Jurge Bankzins 14 gr Walkmühle
69 Schantze Wolff Bankzins
70 Rothin (f.) Valten Rath, Rothe
71 Schuster, (der) Nickell
72 Kertzin (f.) [Frau Kertzsch?]
73 Schuster Michell Bankzins
74 Arnolt Jocuff
75 Koler Jorge Köler Bankzins 7 gr Walkmühle
76 Tham Hanns Bankzins
77 Rimerin (f.) Hans
78 Schuster Valten Bankzins
79 Frobergk Gangloff Bankzins Gerbehaus zu ⅓* Nachbar 1522
80 Jostin (f.) Peter
81 Schneider Michell Hauptmann 1522
82 Jost Urban Bankzins 20 gr Walkmühle Beisitzer 1522
83 Müller Hans Bankzins
84 Hilbrant Hanns Bankzins ½ Gerbhaus (mit Schrey) Richter 1522
85 Gerber, (der) Blesius Bankzins Gerbehaus Beisitzer 1522
86 Landaw Valtentin Nachbar 1522
87 Pflugritter Melchior
88 Pflugritter Marcus Gasthofbesitzer [Stern] / Bürgermeister 1523
89 Ortl Hanns Örtel Bankzins Richter 1521 Bürgermeister 1522
90 Goldschmide
91 Petzschler Christoff (zu Walpurgis: Gemeiner Bürger?)
92 Schuster, (der) Clemen Bankzins
93 Furster Andres Fürster, Förster
94 Hase Purcius (Tiburtuis)
95 Schneiderin (f.) Thomas
96 Frantze Hanns Bankzins 15 gr Walkmühle Ratsfreund 1523
97 Eithener Anthonius
98 Kauffmann Nickell Bankzins
99 Baderin (f.) Burckart
100 Scheibe Paull
101 Brauer Hanns Bankzins
102 Korschnerin (f.) die Kürschnerin
103 Schumann Jlgen
104 Winckler, der alte
105 Jhenichen Michell Bankzins
106 Hünerfürstin (f.)
107 Heinicke Merten Ratsfreund 1521
108 Fleischer, (der) Lamprecht
109 Weinber Thomas Weimer Bankzins
110 Beuteler, der
111 Volant Merten
112 Kitzscher, von Caspar
113 Eiselt Peter Eisolt
114 Straubhanns Hans Straube
115 Kalhanns Hans Kahle
116 Wildenhain Marcus Bankzins
117 Scheibin (f.) Bankzins
118 Wittich Nickell
119 Walther Peter al. Gabriel Nachbar 1522
120 Kirchoff Veit Bankzins 7 gr Walkmühle Ratsfreund 1521
121 Wonicker Nickell Nachbar 1522
122 Siraw Merten Sira
123 Kundorff Ciliax
124 Roder Blesius Hauptmann 1522
125 Wonicker Hanns
126 Hilbrandin (f.) Mats Bankzins
127 Kriebitzschin (f.) Wenzel

Erläuterungen zur Liste der Hausbesitzer 1522/23:

Laufende Nummer (Lfd. Nr.)

Die laufende Nummer in der Tabelle ist nicht Bestandteil der Steuerlisten, sondern ergibt sich aus der Reihenfolge der Personen, so wie sie in der Quelle für 1522 genannt sind.

Durch zahlreiche Vergleiche konnte ermittelt/verifiziert werden, dass diese Namens-Abfolge in den Steuerlisten dem Verlauf der Häuser bzw. Straßenzüge sowie der Viertel in der Stadt entspricht. — Die besteuerten Personen mit ihren Wohnhäusern Nr. 1-127 sind daher den Stadtvierteln wie folgt zuzuordnen:

  • Nr. 1-27 — Reiches Viertel;
  • Nr. 28-50 — Altenburgisches Viertel;
  • Nr. 51-86 — Pegauisches Viertel;
  • Nr. 87-127 — Roßmarktisches Viertel.

Zur heutigen Adresse „Markt“ gehörten bzw. gehören noch

  • Nr. 1 und 2 (Ostseite);
  • Nr. 26 (Eckhaus Apotheke) und 27;
  • Nr. 36-42 (hinterm Rathaus);
  • Nr. 50-54 (Westseite); 
  • Nr. 83-89 (Nordseite).

In der Geschossliste nicht erfasst sind die der Kirche bzw. geistlichen Orden gehörenden Gebäude sowie einige Wohnhäuser, die Eigentum von Adligen aus Bornas Nachbarschaft waren (Familien Draschwitz, Kitzscher, Neustatt), da die Stadt von ihnen kein Geschoss bzw. keinen Zins erheben konnte. Ihre Lage ist in der Nähe der Kirche und der Kleinen Kirchgasse anzunehmen.

Name, Vorname, Namenvarianten

Der Eintrag unter Name der Person steht für die originale Wiedergabe der Angabe in der Quelle aus dem Jahr 1522. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um den Familiennamen. Dieser war in jener Zeit jedoch noch nicht soweit verfestigt, dass er nicht anstelle einer anderen Benennung, etwa für den ausgeübten Beruf oder eine signifikante Eigenschaft etc., variabel verwendet wurde. Varianten zu diesem Namen sind in Spalte 4 aufgeführt.

18 von 127 Hausbesitzern und damit gut 14 Prozent sind Frauen (f.), erkennbar an dem Suffix -in, das an den Familiennamen angehängt wurde, etwa Fromeltin, (Ehefrau des Baltzer Fromelt), lfd. Nr. 3 etc. — Ungeachtet der weiblichen Form des Familiennamens für eine Frau (meist Witwe?) wird in diesen Fällen dann in Spalte 3 der Vorname des Ehemannes geführt, so es diesen einst gegeben hatte; war dies nicht der Fall, erscheint kein Vorname, so lfd. Nr. 5: Jhanin. — In keinem Falle jedoch findet sich in Spalte 3 ein weiblicher Vorname.

Hinsichtlich der Häufigkeit der Familiennamen ist bemerkenswert, dass von 127 Hausbesitzern allein 40 mindestens einen Namensvetter haben, d.h. rund ein Drittel der Bürger sind mehr oder weniger eng verwandt bzw. übten dieselben Berufe aus. Das betrifft folgende Namen:

6 x Schuster — keine Trennung zwischen Name und Beruf möglich.
4 x Wonicker, Wunicker
4 x Müller — keine Trennung zwischen Name und Beruf möglich.
3 x Hilbrand, mit Varianten Hillebrant, Hildebrand
3 x Scheibe
je 2x Demut, Forbergk, Gerber, Jhenichen, Jost, Keill, Koler (Köler), Nether, Ortl (Örtel), Pflugritter, Richter, Ruling (Rulick), Schmid, Schneider, Wildenhain.

Für einige von Berufen abgeleitete Personennamen findet sich der „richtige“ Familienname an anderer Stelle in der Jahrrechnung oder im Stadtbuch, z.B. Gregor Schmid, Nachbar im Reichen Viertel, ist identisch mit Gregor Francke in der Geschossliste.

Neben den häufig auftretenden Familiennamen aus Berufen finden sich mehrfach auch sog. Herkunftsnamen, wie Kriebitzsch, Kundorff (Gundorf b. Leipzig?), Landau, Meideborn (Magdeborn), Neideck, Siraw/Sira (Syhra), Weinber/Weimer (Weimar?), Wildenhain.

Besondere gewerbliche Abgaben: Bankzins, Gerbhäuser, Walkmühle

Halbjährlich einen Groschen Bankzins für Handel auf dem Markt zahlten rund 45 gewerbetreibende Bürger, d.h. sie zahlten für das Aufstellen von Bänken/Verkaufstischen mit ihren Produkten (Fleischbänke, Brotbänke etc.).

Zins für die Gerbhäuser ist in der Stadtrechnung unter dem Einnahmetitel „Scheunen- und Rhemen-Zins“  aufgeführt. Im betrachteten Zeitraum bestanden in Borna insgesamt fünf private Gerbhäuser.  Drei von ihnen wurden jeweils vom Besitzer selbst genutzt und versteuert. Den Zins für ein Gerbhaus teilten sich zwei Bürger, das fünfte wurde von drei Bürgern zu gleichen Teilen versteuert. Demnach können acht Gerber in der Stadt gearbeitet haben. Für gemeinsame oder ausschließliche Nutzung eines Gerbhauses zahlten etwa fünf Bürger (mutmaßlich Gerber) Abgaben.

Die Abgaben für die Nutzung der Walkmühle wurden nach der Zahl der hergestellten Tuche bemessen. Dafür leisteten 10 Tuchmacher, darunter eine Frau, unterschiedlich hohen Zins zwischen 4 Groschen „die Gall-Linsin“ (sie war die Frau des Gallus Linse) und 41 Groschen Veit Haubold. Von „fremden Tuchen“ nahm die Stadt 29 Groschen ein, es konnten also auch auswärtige Tuchmacher hier ihre halbfertigen Tuche bearbeiten. Die Walkmühle war in der Malzmühle eingebaut.

Angaben in der Spalte Funktion spiegeln die wechselnden Ämter der Personen innerhalb der Stadt, so als Ratsherren, Bürgermeister oder Hauptleute /Viertelsmeister. — Hier finden sich außerdem die Besitzer der Gasthäuser (Goldener Stern; Blauer Hecht; Zu den Drei Schwanen), Diese sind vor allem im Zweiten Stadtbuch nachweisbar. Sie erscheinen dort generell noch ohne Zuweisung zu den jeweiligen Wirtshaus-Namen, letztere treten in den Schriftquellen erst ab dem 17. Jh. in Erscheinung.

Aussagen über weitere Handwerksberufe finden sich in den Jahrrechnungen nur gelegentlich in Verbindung mit Bußgeldern nach irgendwelchen Vergehen, meist Wirtshausschlägereien usw. — Bäcker fallen erst in späteren Jahren mit Strafen wegen nicht ausreichender Menge Brotes oder zu klein gebackener Brötchen auf.


Annemarie Engelmann blickt auf eine jahrzehntelange intensive Beschäftigung mit der Geschichte Bornas. Zudem war sie Stadtarchivarin und Mitbegründerin des Geschichtsvereins Borna e.V. im Jahr 1991, wirkte u.a. federführend am Bornaer Stadtlexikon Von Abtei bis Zwiebelhaus und veröffentlichte das Eidbuch der Stadt Borna (1636 bis 1840).


Anmerkungen

  1. Band 7, 2018, der Schriftenreihe des Museums der Stadt Borna war zugleich Begleitband zur Sonderausstellung “Borna in der Reformationszeit”, Titeldaten. []
  2. Stadtarchiv Borna, Jahrrechnung 1522, Sign. V./IV. A. Nr. 1. []
  3. Stadtarchiv Borna, Jahrrechnung 1523, Sign. V./IV. A. Nr. 2. []
  4. Das Zweite Stadtbuch von Borna, Stadthandelsbuch oder auch Gerichtsbuch 1518-1547 befindet sich im Bestand: Sächsisches Staatsarchiv, 20598 Stadt Borna (Stadtgericht), Nr. 88. []
  5. „Hauptleute“ ist der Plural von Hauptmann. []
  6. GB 88, fol. 16, Nr. 34. Der Titel lautet: Nb: Waser gestalt vnd yn wes keynwertigkeit der Abt von Pegau durch seyne geschickte die kirche, pfarr vnd schule eingerewmet vnd ubirantwortet. Dieses Übergabeprotokoll umfasst fünf Textseiten. []
  7. Zur urkundlichen Überlieferung Bornas in den Jahren 1251-1521 vgl. das Vorhaben UB Borna.Online. []
  8. Stadtarchiv Borna, Schoß- und Zins-Register 1514, Sign. V./IV. C. Nr. 1. — Der Band ist tatsächlich die Stadtrechnung 1514. []
  9. Vgl. Anm. 4. []
  10. Vgl. Anm. 4. []
  11. Vgl. Anm. 4. []
  12. Vgl. Anm. 2. []
  13. Vgl. Anm. 3. []
  14. Vgl. Anm. 2 und 3. []
  15. Vgl. Anm. 4. []
  16. Name in der Quelle nicht genannt. []
  17. Vorbesitzer Bretschneider? — Thomas Bretschneider ist in o.g. Urkunde vom 31. März 1522 noch als städtischer Beisitzer/Ratsherr erwähnt und fehlt nun in dieser Liste, daher wohl verst. vor Walpurgis 1522? []
  18. Galle Schrey zinst für ½ Gerbhaus []
  19. Vorbesitzer Pett. Hoffman, fehlt in dieser Liste. — Peter Hoffemann ist zuletzt 1521 als Bürgermeister überliefert, verst. offenbar vor Walpurgis 1522. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
GastautorIn (21. November 2022). Die ältesten Bürgerlisten Bornas. Geschichte Sachsens. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/poei


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