Dieser Artikel gehört zum Vorhaben “Urkunden der Stadt Borna.Online”. Er enthält Urkunden mit der Nennung Bornas in der Rechtsqualität als Stadt sowie zur Überlieferung ihrer Bürger, Ratsleute und städtischen Angelegenheiten. Hervorzuheben sind die Ersterwähnungen Bornaer Bürger von 1309 und 1318, die Weichbildordnung von 1434 oder 1435 und die älteste überlieferte Stadtordnung von 1513.