Die Gerichtsbarkeit in der Stadt Borna lag bis in das ausgehende 15. Jh. beim Landesherrn, namentlich den Markgrafen von Meißen. Erst 1482 übertrugen die Wettiner der Stadt die Nieder- und die Hochgerichtsbarkeit. Wie sich dies in Borna für das späte Mittelalter und die frühe Neuzeit nachvollziehen lässt, ist im Beitrag von Gabriele Kämpfner nachzulesen.