Gerichtsbarkeit in Borna
Die Gerichtsbarkeit in der Stadt Borna lag bis in das ausgehende 15. Jh. beim Landesherrn, namentlich den Markgrafen von Meißen. Erst 1482 übertrugen die Wettiner der Stadt die Nieder- und die Hochgerichtsbarkeit. Wie sich dies in Borna für das späte Mittelalter und die frühe Neuzeit nachvollziehen lässt, ist im Beitrag von Gabriele Kämpfner nachzulesen.