Die Mühle ist ein „befriedeter Ort“, ebenso wie die Kirche und der Pflug. Diese Orte „stehen unter beständigem Frieden, der auch für alles gilt, was dort hinein kommt.“ So steht es im Sachsenspiegel geschrieben, dem berühmten Rechtsbuch des Mittelalters. Um 1350 wurden in Borna drei Mühlen erstmals erwähnt. Sie waren Teil des Burglehens …